,

Widerrufsbelehrung


Kein Widerrufsrecht für Eintrittskarten

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen.

Daher ist der Kauf von Tickets für unsere Veranstaltungen verbindlich und kann nicht widerrufen werden.